Einspeisevergütung nach KWK-Gmod


Vergütung nach dem KWK-G
Die Vergütung von elektrischer Energie aus Anlagen im Sinne des KWK-G setzt sich aus drei Vergütungsbestandteilen, der Vergütung für die elektrische Energie, dem „üblichen Preis“ und dem im KWK-G festgelegten Zuschlag sowie dem Entgelt für vermiedene Netznutzung, zusammen.

Vergütung für die elektrische Energie

Der Netzbetreiber vergütet dem Anlagenbetreiber für die von ihm an der Einspeisestelle an den Netzbetreiber gelieferte elektrische Energie den im „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“, in der jeweils gültigen Fassung, vorgesehenen „üblichen Preis“.

Danach gilt „als üblicher Preis für KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenem Quartal.“

Weist der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber einen Vertrag über die vom Anlagenbetreiber eingespeiste Energie mit einem Händler nach, so ist der Netzbetreiber bereit, die eingespeiste elektrische Energie zu den dort vereinbarten Konditionen zu vergüten, sofern sich der Händler bereit erklärt, diese Energie zu den gleichen Konditionen von dem Netzbetreiber zu beziehen. Voraussetzung für die Zahlung der mit einem Händler vereinbarten Konditionen durch den Netzbetreiber ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter den Beteiligten.

Zuschlag nach dem KWK-G

Das KWK-G fördert die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung. Die Höhe und Dauer der Vergütung variiert dabei in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr, der Anlagenkategorie sowie der Anlagengröße, wobei modernisierte Anlagen sowie Brennstoffzellen einer eigenen Vergütungskategorie zugeordnet sind. Neue Anlagen werden nur bis zu einer installierten elektrischen Leistung von 2 MW gefördert, sofern sie keine bestehenden KWK-Anlagen verdrängen.

Die Eingruppierung der KWK-Anlage in eine Anlagenkategorie, bei der Art, Alter sowie Modernisierungsgrad berücksichtigt werden, bestimmt die Höhe des Zuschlags und die Dauer der Zahlungen. Einen entsprechenden Nachweis hat der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber gemäß § 6 KWK-Gesetz zu erbringen. Vertraglich vereinbart ist ausschließlich ein Zuschlag in der im KWK-Gesetz, in der jeweils geltenden Fassung, festgelegten Höhe.

  Anlagenkategorie

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Alte Bestandsanlagen

1,53

1,53

1,38

1,38

0,97

 

 

 

 

Neue Bestandsanlagen

1,53

1,53

1,38

1,38

1,23

1,23

0,82

0,56

 

Modernisierte Anlagen

1,74

1,74

1,74

1,69

1,69

1,64

1,64

1,59

1,59

Neue kleine KWK-Anlagen bis zu 2 MW

2,56

2,56

2,40

2,40

2,25

2,25

2,10

2,10

1,94

Kleine KWK-Anlagen

bis zu 50 kW *) **)

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

Brennstoffzellen **)

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

5,11

*)      sofern diese bis zum 31. Dezember 2008 in Dauerbetrieb genommen werden
**)     Zuschlag für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs, also auch über das Jahr 2010 hinaus!

Tabelle: Zuschlag nach Anlagenkategorie in Ct/kWh

Entgelt für vermiedene Netznutzung

Das Entgelt für die vermiedene Netznutzung richtet sich nach den tatsächlich vermiedenen gewältzten Kosten aus den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen. Die für die Berechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte relevanten Kenngrößen „Vermeidungsarbeit“ und „Vermeidungsleistung“ richtet sich nach § 18 Abs. 2 StromNEV.

Wer ist die NEW Netz GmbH?

Die NEW Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der



Störung Strom & Straßenbeleuchtung
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 787
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 00

Störung Erdgas
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 427
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 11

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

Zählerstände Turnusablesung

im Auftrag der NEW Netz GmbH ist die NEW Service GmbH mit der Ermittlung der Zählerstände für Ihre Abnahmestelle beauftragt. Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden an Ihren Energielieferanten übermittelt.

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Energieeffizienz

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