Einspeisung in Arealnetze
Die Frage nach einer möglichen Einspeisung in Arealnetze und den damit verbundenen, zu beachtenden Besonderheiten, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund hat die NEW Netz einen Leitfaden erstellt, der allen Netzkunden eine Hilfestellung sein soll, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Eigenerzeugungsanlage an ein Arealnetz anzuschließen und diese über das Arealnetz im Netzparallelbetrieb zum öffentlichen Verteilnetz zu betreiben. Der Text beschreibt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten auf der Basis der geltenen gesetzlichen Rahmenbedingungen im liberalisierten Umfeld und spricht in diesem Zusammenhang Empfehlungen für eine mögliche und gesetzeskonforme Projektabwicklung aus.
Planung und Inbetriebnahme eines BHKW´s, zur Versorgung Dritter
DownloadHinweis zur Arealnetzeinspeisung
Der Gesetzgeber verpflichtet den Netzbetreiber zur vorrangigen Abnahme und Übertragung von Strom aus erneuerbaren Energien auch dann, wenn die Erzeugungsanlage an das Netz des Anlagenbetreibers oder eines Dritten angeschlossen ist, d.h. diese Energie mittels kaufmännisch-bilanzieller Durchleitung dem Netzbetreiber angeboten wird. Entscheidet sich der Anlagenbetreiber für diese Form der Einspeisung, sind damit im liberalisierten Kontext von Netzanbindung und Stromversorgung einige Informationspflichten verbunden.
Zur Vereinfachung bieten wir dem Anlagenbetreiber nachstehendes Download an.
Informations- und Mitteilungspflichten
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