Preise für Netznutzung der NEW Netz GmbH


Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Niederrheinwerke Netz GmbH (Netzgebiete Viersen und Tönisvorst) zum 12.09.2011 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2011 auf die

NEW Netz GmbH
Nikolaus-Becker-Straße 28-34
52511 Geilenkirchen

verschmolzen wurde. Die NEW Netz GmbH tritt somit als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten der Niederrheinwerke Netz GmbH ein. Betroffen vom Netzbetreiberwechsel sind die PLZ-Bereiche 41747, 41748, 41749, 41751 und 47918. Mit dem Netzübergang wird zukünftig für alle Netzgebiete ein einheitliches Netzentgelt berechnet.

Die NEW Netz GmbH hat die Kalkulation der Netznutzungspreise umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2005), des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2011), der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 3. September 2010 I 1261) vom 25. Juli 2005 (verkündet am 28. Juli 2005, BGBI. 15. 2225 ff.) und der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV) vom 29. Oktober 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 5. November 2007, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 3. September 2010 I 1261) sowie der Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgelt-verordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vom 8. April 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2008).

Die auf unserer Internetplattform veröffentlichten Preise und Regelungen für die Nutzung der Gasverteilnetze der NEW Netz GmbH (http://www.new-netz-gmbh.de/) wurden auf Basis der von der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 15.12.2008 genehmigten Erlösobergrenze berechnet, die gemäß § 4 ARegV zum 01. Januar 2012 angepasst wird.

Daraus folgend werden die Netzentgelte nach § 17 Abs. 2 ARegV zum 01. Januar 2012 gemäß § 28 Abs. 4 ARegV ebenfalls angepasst.

Die NEW Netz garantiert Ihnen für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Informationen und Erläuterungen zur thermischen Abrechnung


  • Download  Erläuterungen zur thermischen Abrechnung

Wer ist die NEW Netz GmbH?

Die NEW Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der



Störung Strom & Straßenbeleuchtung
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 787
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 00

Störung Erdgas
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 427
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 11

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

Zählerstände Turnusablesung

im Auftrag der NEW Netz GmbH ist die NEW Service GmbH mit der Ermittlung der Zählerstände für Ihre Abnahmestelle beauftragt. Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden an Ihren Energielieferanten übermittelt.

Jahresmeldung

Energieeffizienz

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorgani-sationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie hier.

www.ganz-einfach-energiesparen.de

Informationen zum Datenschutz

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