Hinweise für Betreiber, Installateure und Planer
Die Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage muss schriftlich durch den Betreiber oder in Vollmacht durch den Anlagenplaner und/ oder den ausführenden Installateur erfolgen.
Bitte beachten Sie: Wird ein bestehender Anschluss als Netzanschluss, Netzeinspeisepunkt begehrt (z.B. bestehender Hausanschluss oder die Mittelspannungsanbindung einer gewerblichen Anlage, so muß der Anschlussnehmer oder der zukünftige Anlagenbetreiber in Vollmacht des Anschlussnehmers die Einspeiseanfrage an den Netzbetreiber richten.
Hinweise für Betreiber, Installateure und Planer
DownloadToDo Liste
DownloadLeistungsgrenze für den Einsatz des Einspeisemanagement bei PV-Anlagen
DownloadNetzanschlussanfrage für Erzeugungsanlagen
Eigenerklärung zum Inbetriebnahmezeitpunkt im Sinne des EEG
(bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang fogenden Hinweis)
Spezifikation des Einspeisemanagement
Gemäß § 6 Nr.1 und § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 sind alle Anlagen mit einer Leistung größer 100kW(100kWp bei Photovoltaikanlagen) mit Einrichtungen zur Reduzierung der Einspeiseleistung, im Falle einerNetzüberlastung, auszurüsten. Für Bestandsanlagen hat der Gesetzgeber eine Frist zur Nachrüstung biseinschließlich 31.12.2010 gesetzt. Die für die Nachrüstung maßgebenden Spezifizierungen desNetzbetreibers haben wir hier veröffentlicht und zum „download“ und zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.
Spezifikation
DownloadBestätigung der Betriebsbereitschaft des Einspeisemanagements
DownloadErzeugung und Vergütung von eingespeister elektrischer Energie in das öffentliche Verteilnetz aus Erzeugungsanlagen die auf Grundstücken oder Gebäuden angrenzender Nationen errichtet sind und dessen Netzanschluss Teil des Versorgungsnetzes der NEW Netz ist!
Erzeugungsanlagen auf Grundstücken angrenzender Nationen
DownloadBeispieldokumentation
Die Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage für den Netzparallelbetrieb setzt die Freigabe durch den Netzbetrieb voraus. Diese kann erst dann erfolgen, wenn die Anlagendokumentation vollständig und in sich schlüssig dem Netzbetreiber vorliegt. In Ergänzug zu den "Hinweisen für Betreiber, Installateure und Planer" werden nachstehend Muster zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Es soll Ihnen, unseren Netzkunden, die Umsetzung und Zusammenstellung erleichtern.

