Messstellenbetreiber- Rahmenvertrag
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der NEW Netz GmbH der Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung von einem Dritten durchgeführt werden.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
Bezug nehmend auf die „Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 09.09.2010) stellt die NEW Netz GmbH im Folgenden die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge zum Download als Muster bereit. Ergänzt werden die Verträge durch die ebenfalls zum Download bereitgestellten Anlagen 1 bis 4:
Anlage 1: Technische Mindestanforderungen
Anlage 2: Kontaktdaten
Anlage 3: Datenaustausch und Formate
Anlage 4: Messstellenbetrieb und Messung – Prozesse und Fristen
Die Anlagen 3 und 4 gelten bis zum In-Kraft-Treten der folgenden Regelungsinhalte der vorgenannten Festlegung der Bundesnetzagentur:
- BK6-09-034 / BK7-09-001 – Anlage 1: Wechselprozesse im Messwesen (WiM)
- BK6-09-034 – Anlage 2: Änderung der Anlage zum Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006 (GPKE)
- BK7-09-001 – Anlage 2: Änderung der Anlage zum Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007 (GeLi Gas).
Soweit Sie in unserem Netzgebiet als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister tätig werden wollen, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch unter 02451 624 6389 oder per Mail unter netznutzung@new-netz-gmbh.de mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihnen dann kurzfristig ein Vertragsangebot zukommen lassen.
Die NEW Netz GmbH
