Grundversorger Gas
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Bestimmung des Grundversorgers erfolgt alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli für die nächsten drei Kalenderjahre. Erstmals wurde der Grundversorger für das Strom-Netzgebiet der NEW Netz GmbH zum Stichtag 1. Juli 2006 festgestellt.
- Download Grundversorger vom 01.01.2007 - 31.12.2009
- Download Grundversorger vom 01.01.2010 - 31.12.2012
Grundversorgung
Die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich erfolgt zukünftig auf Basis der veränderten Anforderungen festgelegt durch die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26.10.2006, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 07.11.2006.
