Anmeldung und Dokumentation von Photovoltaikanlagen
Diese Seite hilft Ihnen bei der zeitdiskreten Zusammenstellung der zur Netzanbindung Ihrer Photovoltaikanlage notwendigen Unterlagen / Dokumentationen. Um sich den gesamten abgebildeten Prozess ansehen zu können, scrollen Sie auf dieser Seite bitte nach unten.
- Download Datenblatt / Abnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen P<=30kVA
- Download Datenblatt / Abnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen P>30kVA
- Download Benötigte technische Dokumentation bei Einspeisung in MS
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Prozessverlauf |
Prozessbeschreibung |
Ergänzende Hinweise /
Formularquellen |
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Kundenerstanfrage |
Erste unverbindliche Kontaktaufnahme des Anlagenbetreibers mit dem Netzbetreiber als Vorabinformation zum Ablauf bei der Netzanbindung |
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Anlagenanmeldung |
Der potentielle Anlagenbetreiber, bzw. der Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter in Vollmacht des Anschlussnehmers stellt eine Netzanfrage in Schriftform (unterzeichneter Brief oder unterzeichnetes Fax) beim Netzbetreiber. Dem Schreiben ist bereits eine Kopie eines amtlichen Lageplans (möglichst Maßstab 1:1.000) mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgeht, beizulegen. |
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Netztechnische- Voprüfung |
Entgegennahme und Vorprüfung der in Schriftform gestellten Netzanfrage durch den Antragsberechtigten, auf den auch später die Netzkapazität gebucht wird. Feststellung der zur weiteren Bearbeitung notwendigen Unterlagen. |
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Mitteilung der Arbeitsfolge u.d. Dokumentationsbedarfs |
Antragsberechtigter erhält in Schriftform durch den Netzbetreiber Informationen über die durch Ihn noch bereit zu stellende netzebenenabhängige Dokumentation, deren vollständiger Eingang beim Netzbetreiber Voraussetzung für eine sachgerechte Weiterbearbeitung ist. |
Dokumentationsbedarfs bei Erzeugungsanlagen, die nach der …
Oder
behandelt werden |
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Eingang / Bereittellung der notwendigen Informatonn durch Einspeisewilligen |
Der einspeisewillige Kunde stellt gemeinsam mit seiner beauftragten Elektrofachkraft und gegebenenfalls mit dem beauftragten Planer alle relevanten Unterlagen zusammen und übergibt diese dem Netzbetreiber. |
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Netzverträglichkeitsprüfung |
Netzverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit Lokalisierung des technisch geeigneten und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber.
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Einspeisezusage |
Ergebnismitteilung an den Anlagenbetreiber durch den Netzbetreiber mit Angabe der Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt (im Sinne des EEG) Die Zusage des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber gilt nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt und beinhaltet folgende Parameter:
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Projektierung / Zeitplan f. Herstellungdes Netzanschlusses / Netzanschussangebot |
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Erstellung Netz-Anschlussvertrag |
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Bauausführung Netzanschluss |
Die Bauausführung des kundeneigenen Netzanschlusses der Anlage sowie die Installation der Messeinrichtung(en) kann auf Kundenwunsch als Dienstleistung durch den Netzbetreiber oder fachkundige Dritte erfolgen. Hinweis: Die hierbei anfallenden Kosten trägt der Anlagenbetreiber
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Fertigmeldung |
Nach Fertigstellung der Anlage wird die Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet (Fertigstellungsanzeige) |
Zu verwendendes Dokument:
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Inbetriebnahme |
Eine Anlageninbetriebnahme, d.h. der Netzparallelbetrieb darf erst nach Freigabe durch den Netzbetreiber erfolgen. Dies setzt den Eingang der "Elektrizität Fertigmeldung/Inbetriebsetzung" durch die zugelassene Elektrofachkraft und die Vollständigkeit der Anlagendokumentation voraus. Die im Inbetriebsetzungsprotokoll aufgeführten Punkte sind auszufüllen, zu prüfen, insbesondere die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die Funktionsfähigkeit der Messeinrichtungen und durch Unterschrift zu bestätigen. |
Inbetriebnahmrprotokoll bei Erzeugungsanlagen, die nach der …
Niederspannungsrichtlinie (Bogen F1)
oder
Mittelspannungsrichtlinie
behandelt werden |
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Dokumentationsrücksendung |
Der Anlagenbetreiber und/oder Anlagenplaner sind aufgerufen die im Datenblatt aufgeführten Angaben zu prüfen und Änderungen, die während der Projektumsetzung aufgetreten sind, z.B. geringfügige Änderung der Gesamtmodulleistung, Einsatz anderer Generatoren bzw. Module anderer Hersteller oder abgewandelte Prognosewerte im Datenblatt zu dokumentieren und abzuzeichnen. Nach erfolgter Abnahme geht dem Netzbetreiber umgehend eine Kopie des Inbetriebsetzungsprotokolls zu. Der Anlagenbetreiber behält das Original zum Verbleib bei seinen Unterlagen. Die korrigierten Datenblätter, die auch abrechnungs- und testatrelevant sind, müssen dem Netzbetreiber auch umgehend zurückgesendet werden.
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Weiter zur Abrechnung |
Beginn der netzwirtschaftlichen und kaufmännischen Abwicklung, d.h. die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung sofern Strom in das Netz eingespeist wird und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. |
Kunde erhält ein Begrüßungsschreiben der NEW Netz |
