Technische Anschlussbedingungen Einspeisung Bioerdgas


NEW Netz GmbH ermöglicht Betreibern von Biogasanlagen (Anschlussnehmer) das aufbereitete Biogas in das Transportnetz einzuleiten, wenn die im Folgenden beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.

Es sind die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie die Technischen Mindestanforderungen gemäß §19 (3) EnWG für die Netzkopplung und den Netzanschluss (TMA) der NEW Netz GmbH in der jeweils aktuellen Version einzuhalten.

Technische Anschlussbedingungen Einspeisung Bioerdgas

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Wer ist die NEW Netz GmbH?

Die NEW Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der



Störung Strom & Straßenbeleuchtung
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 787
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 00

Störung Erdgas
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 427
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 11

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

Grundversorgung

Grundversorgung gemäß §36 EnWG

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