Technische Anschlussbedingungen Einspeisung Bioerdgas
NEW Netz GmbH ermöglicht Betreibern von Biogasanlagen (Anschlussnehmer) das aufbereitete Biogas in das Transportnetz einzuleiten, wenn die im Folgenden beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.
Es sind die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie die Technischen Mindestanforderungen gemäß §19 (3) EnWG für die Netzkopplung und den Netzanschluss (TMA) der NEW Netz GmbH in der jeweils aktuellen Version einzuhalten.
Technische Anschlussbedingungen Einspeisung Bioerdgas
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