Unterlagen, die vom Anlagenbetreiber bei Photovoltaikanlagen, welche nach der Anwendungsregel / Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ zu planen, zu errichten und zu betreiben sind, eingereicht werden müssen.


  • Lageplan (möglichst Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) mit Orts- und Straßenlage, Flurstücknummer und die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie die Kennzeichnung des Anlagenstandorts (bestehend aus Anschlussanlage und Erzeugungseinheit(en)), wenn bei Netzanmeldung noch nicht mitgeschickt

  • ggf. weitere Bescheinigungen erforderlich (z. B. Bebauungspläne für Freiflächenanlagen)

  • Für jede Erzeugungseinheit bzw. jeden Erzeugungseinheiten- Typ ein Einheiten- Zertifikat sowie den jeweils zugehörigen Auszug aus dem Prüfbericht. Im Einheiten- Zertifikat werden die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit / Typ ausgewiesen und deren Konformität mit den Anforderungen der BDEW- Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, Ausgabe Juni 2008, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Ergänzung zur technischen Richtlinie des BDEW, Stand 15.02.2011, der DIN EN 61400-21 und der FGW- Richtlinie TR 3, bestätigt.

  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen

  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage (bestehend aus Anschlussanlage und Erzeugungseinheit(en)) an das Mittelspannungsnetz bis zum Netzanschlusspunkt mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze) und möglicher Weise bereits vorhandener Einspeisungen durch Bestandserzeugungseinheiten (einpolige Darstellung ausreichend)

  • Elektrische Daten des/ der für die Netzeinbindung verwendeten Kundentransformator(s/ en), d.h. Bemessungsscheinleistung, Übersetzungsverhältnis, relative Kurzschlussspannung, Schaltgruppe


  • Für Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussscheinleistung SA größer 1 MVA und/oder einer Anschlussleitung bis zum Netzanschlusspunkt größer 2 Kilometern Zusendung der vorbereiteten Datenabfragebögen der TR8, Anhang C, Teil B

Wer ist die NEW Netz GmbH?

Die NEW Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der



Störung Strom & Straßenbeleuchtung
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 787
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 00

Störung Erdgas
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 427
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 11

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

Zählerstände Turnusablesung

als zuständiger Netzbetreiber ist die NEW Netz GmbH für die Ablesung Ihrer Messeinrichtung/en verantwortlich. Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden an Ihren Energielieferanten übermittelt.

Jahresmeldung

Energieeffizienz

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorgani-sationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie hier.

www.ganz-einfach-energiesparen.de

Informationen zum Datenschutz

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