Richtlinien zur Netzanbindung von Eigenerzeugungsanlagen bei NEW Netz


Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Verteilnetz der NEW Netz sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau- Zeitpunkt gültige TAB der Spannungsebene an die die Kundenanlage angeschlossen ist.

Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008), die Ergänzungen zu den TAB 2007 und TAB Mittelspannung 2008 sowie die Richtlinien bzw. VDE- Anwendungsregeln, auf die in der TAB 2007 und der TAB Mittelspannung 2008 verwiesen wird. Hierzu gehört z.B. die Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz mit ihrer Ergänzung „Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ und die Richtlinie für „Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“.


Die Anschlussnehmer oder vom Anschlussnutzer bereitzustellende Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit der NEW Netz möglich.

Der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Die NEW Netz behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.

Die Technischen Anschlussbedingungen Nieder- und Mittelspannung


Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung mit den Ergänzungen der NEW Netz GmbH.

TAB Mittelspannung 2008

  • Download  Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB 2007)
  • Download  Ergänzende Bedingungen zur TAB 2007

Planungshinweis für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz


Abgesehen von Windenergieanlagen, bei denen die SDLWindV den möglichen Einsatz eines Q- U- Schutzes regelt, gilt im Netzgebiet der NEW Netz, das dieser Schutz zu Zeit bei allen anderen Anlagen nicht gefordert wird. Ergibt die Netzverträglichkeitsprüfung, im Einzelfall, dass von dieser Regel abgewichen werden muss, d.h. dieser Schutz vom Betreiber der Erzeugungsanlage vorzusehen ist, wird dies in der Netzanschlusszusage von der NEW Netz angegeben.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang bei der Planung Ihrer Erzeugungs- und Anschlussanlage, dass gemäß der „Technischen Richtlinie, Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ am Übergabepunkt die in Kapitel 3.2.3.3 aufgeführten Schutzeinrichtungen sowie die erforderlichen Wandler, soweit bei Inbetriebnahme noch nicht vorhanden, nachgerüstet werden können. Es besteht eine grundsätzliche Anpassungspflicht, so dass der Planer grundsätzlich bei der Auslegung der Anschlussanlage Platzreserven zur Nachrüstung zusätzlicher Schutzgeräte und Wandler vorzusehen hat.

Spezielle Technische Richtlinien und VDE-Anwendungsregeln (FNN) zur Netzanbindung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen am Netz der öffentlichen Versorgung.


Seit dem 1. August 2011 gilt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105. Zum Anwendungsbeginn sind Übergangsfristen vorgesehen, die allen betroffenen Akteuren die Umsetzung und Einführung erleichtern sollen. Für Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz wird die Anwendungsregel zum 1.1.2012, für alle anderen Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zum 1.7.2012 verbindlich. Diese VDE-Anwendungsregel wird Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen der NEW Netz. Mit der Anwendung der VDE-AR-N 4105 existiert ein verlässlicher Standard, der allen Beteiligten Planungs- und Handlungssicherheit gibt. Daneben darf die VDEW-/VDN-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (4. Ausgabe 2001 mit VDN-Ergänzungen Stand September 2005) für Photovoltaikanlagen noch bis zum 01.01.2012 und für alle anderen Erzeugungsanlagen noch bis zum 01.07.2012 angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Anschlussnehmer.

  • Download  Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Download  NEW Netz Ergänzungen zu Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Download  Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
  • Download  Ergänzungen zu Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
  • Download  Technische Vorschrift für Notstromaggregate


Die VDE-Anwendungsregeln (FNN) gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik und können ausschließlich über den VDE- Verlag bezogen werden. Der Nachstehende externe Link führt Sie zur Normensuche beim VDE.

http://www.vde-verlag.de/normen/suchen.html

Anschlussregeln zur Netzanbindung und zum Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Netz der öffentlichen Versorgung:

VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2011-08 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Technischer Hinweis

Rahmenbedingungen für eine Übergangslösung zur frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz

http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/documents/fnn_hinweis_uebergangsloesung-50-2hz_2011-03.pdf

Weitere zu beachtende Anwendungsregeln des VDE (FNN) bei der Ausführung von Arbeiten im Netzgebiet der NEW Netz:

VDE-AR-N 4101 Anwendungsregel:2011-08 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz

VDE-AR-N 4400 Anwendungsregel:2011-09 Messwesen Strom (Metering Code)

Niederspannungsanschlussverordnung


Mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 07. November 2006 ist die „Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck" in Kraft getreten und zu beachten.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt mit Inkrafttreten ab dem 12.07.2005. 
Sie finden diese unter nachstehender Verlinkung, auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Bundesministerium der Justiz (zur Niederspannungsanschlussverordnung)

Wer ist die NEW Netz GmbH?

Die NEW Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der



Störung Strom & Straßenbeleuchtung
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 787
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 00

Störung Erdgas
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 427
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 11

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

Zählerstände Turnusablesung

im Auftrag der NEW Netz GmbH ist die NEW Service GmbH mit der Ermittlung der Zählerstände für Ihre Abnahmestelle beauftragt. Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden an Ihren Energielieferanten übermittelt.

Jahresmeldung

Energieeffizienz

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorgani-sationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie hier.

www.ganz-einfach-energiesparen.de

Informationen zum Datenschutz

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