Richtlinien zur Netzanbindung von Eigenerzeugungsanlagen bei NEW Netz


Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Verteilnetz der NEW Netz sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau- Zeitpunkt gültige TAB der Spannungsebene an die die Kundenanlage angeschlossen ist.

Es gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008), die Ergänzungen zu den TAB 2007 und TAB Mittelspannung 2008 sowie die der TAB 2007 und der TAB Mittelspannung 2008 nachgelagerten VDEW- Richtlinien „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ mit ihren Ergänzungen, „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ und „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ sowie die nachfolgenden Regelungen.

Die Anschlussnehmer oder vom Anschlussnutzer bereitzustellende Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit der NEW Netz möglich.

Der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Die NEW Netz behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.

Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)

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Ergänzende Bedingungen zur TAB 2007

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Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

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NEW Netz Ergänzungen zu Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

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Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

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Ergänzungen zu Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

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Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung mit den Ergänzungen der NEW Netz GmbH
 

TAB Mittelspannung 2008

Technische Vorschrift für Notstromaggregate

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Niederspannungsanschlussverordnung


Mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 07. November 2006 ist die „Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck" in Kraft getreten und zu beachten.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt mit Inkrafttreten ab dem 12.07.2005. 
Sie finden diese unter nachstehender Verlinkung, auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Bundesministerium der Justiz (zur Niederspannungsanschlussverordnung)

Wer ist die NEW Netz GmbH?

Die NEW Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der



Störung Strom & Straßenbeleuchtung
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 787
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 00

Störung Erdgas
Stadt MG, Kreis Neuss: 0 18 01 / 688 427
Gemeinde Niederkrüchten,
Kreis Heinsberg: 0 24 31 / 88 66 11

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

Grundversorgung

Grundversorgung gemäß §36 EnWG

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