Verträge

Hier finden Sie alle Verträge und Vereinbarungen für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb.

Zur Optimierung der Prozesse definierte die Bundesnetzagentur verbindliche Geschäftsprozesse, die insbesondere die vom jeweiligen Marktteilnehmer vorzunehmenden Arbeitsschritte konkretisieren (vgl. u. a. BK7-06-067).

Die Verwendung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate in Verbindung mit modernen Kommunikationsmedien sollen zu einer effizienten Bewältigung des kontinuierlich ansteigenden Abwicklungsaufwands bei der Belieferung von Kunden beitragen.

Wir sind dazu verpflichtet, die Vorgaben der Bundesnetzagentur einzuhalten. Nur so kann dauerhaft das Ziel einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gewährleistet sowie ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb auf dem Energiemarkt im Sinne des § 1 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sichergestellt werden.

Um insbesondere eine effiziente Abwicklung der Belieferung durchführen zu können, erwarten wir, dass auch unsere Marktpartner die vorgegebenen Geschäftsprozesse vollumfänglich umsetzen. Daher gelten die folgenden Voraussetzungen kumulativ für die Belieferung von Letztverbrauchern in unserem Netz:

  1. wirksamer Abschluss eines Netznutzungsvertrages-/Lieferanten-Rahmenvertrages zwischen Netznutzer/Transportkunde und der NEW Netz GmbH,
  2. wirksamer Abschluss einer Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI),
  3. Abwicklung der Geschäftsprozesse im Datenformat EDIFACT, wobei der Netznutzer gewährleisten muss, dass er die Übermittlung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) verarbeiten kann, sowie
  4. Einführung einer erweiterten/fortgeschrittenen Signatur und Verschlüsselung (E-Mail + S/MIME oder AS2), um die Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung der INVOIC zu gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21.12.2020 mit dem Beschluss Az. BK6-20-160 die Anpassung des standardisierten Netznutzungsvertrages Strom festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, ab dem 01.04.2022 ausschließlich Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge Strom zu verwenden, die den neuen BNetzA-Vorgaben entsprechen. Diese Pflicht bezieht sich auch auf bereits bestehende Netznutzungsverhältnisse. Der nachfolgend veröffentlichte Netznutzungs-Lieferantenrahmenvertrag entspricht vollständig dem Muster der BNetzA. Auch die Anlagen a - c zum Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag entsprechen den Vorgaben der BNetzA.

Da die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses und die weiteren ausfüllungsbedürftigen Felder übereinstimmend konkretisiert werden müssen, bitten wir Sie um Erklärung der Annahme des Vertrages unter Angabe Ihrer Unternehmensdaten und BDEW-Codenummer.

Sollten Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden den Vertrag abschließen, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht

Sie möchten bei uns Messwerte anfragen, die Sie bei der optimalen Beratung Ihrer Kundeninnen und Kunden unterstützen?

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Abwicklung der Datenübermittlung vom Messstellenbetreiber (MSB) an den Energieserviceanbieter (ESA).

Voraussetzung für die Messwertbereitstellung ist der Abschluss des ESA-Rahmenvertrages. Füllen Sie dazu einfach das ESA-Kontaktdatenblatt aus und senden Sie dieses mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Stichwort "ESA-Vertrag" an vertragsmanagement(at)bbh-online.de.

Nach erfolgtem Vertragsschluss und Aufbau der Marktkommunikation, kann die Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns erfolgen.

Kontaktdatenblatt ESA